Wirkstoff Methiocarb in Pflanzenschutzmitteln EU-weit verboten / Newsletter März 2020

Was ist Methiocarb? 
Hierbei handelt es sich um eine synthetisch hergestellte chemische Verbindung. Diese Substanz wirkt bei Insekten, Spinnentieren und Schnecken giftig auf das Nervensystem. Auch für Wasserlebewesen wird dieser chemische Wirkstoff als sehr giftig eingestuft.

Wo kam dieser Wirkstoff zum Einsatz? 
Seit 1962 war dieser Wirkstoff als Pflanzenschutzmittel zugelassen. In zahlreichen Sprays fand er im Hobbygarten Anwendung gegen Käfer, Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Thripse, Weiße Fliegen, Schildläuse und Spinnmilben. Auch in Form von „Schneckenkorn“ kam dieser Wirkstoff jahrzehntelang zum Einsatz. Dabei war er oft mit dem Hinweis versehen, derartige Produkte nicht zu verwenden, wenn sich Kinder oder Haustiere auf den „behandelten Flächen“ aufhalten.

Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff müssen mit folgenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein:

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Welche Mittel sind für Sie als Hobbygärtner von dem Verbot betroffen?
- Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus
- Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus
- Methiocarb 0,05 +Thiacloprid 0,025 AE

Übrigens: Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Methiocarb ist bereits seit dem 20. September 2014 in Deutschland vollständig verboten.

Wer setzt das EU-Verbot bei uns durch? 
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2019 dieses Verbot beschlossen. Um den Beschluss auch bei uns in Deutschland umzusetzen, muss die hiesige Zulassungsbehörde aktiv werden. Das ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, dessen Aufgabe es unter anderem ist, mit diesem Wirkstoff zugelassene Mittel bei uns auf dem Markt zu widerrufen. Diese Behörde legt daraufhin für den Handel eine Frist fest, bis wann die betroffenen Produkte abverkauft werden dürfen. Außerdem legt die Behörde fest, bis wann die Verbraucher diese Pflanzenschutzmittel aufgebraucht haben müssen bzw. ab wann die Produkte nicht mehr verwendet werden dürfen.

Was bedeutet das Verbot für Sie als Hobbygärtner?
Wenn Sie noch eines dieser drei Mittel bei sich zu Hause haben, so dürfen Sie dieses noch bis zum 3. April 2020 aufbrauchen. Danach ist dann endgültig Schluss mit der Anwendung dieses Wirkstoffes! Eine Anwendung in Garten, Balkon oder Terrasse ist dann verboten und somit strafbar. Alle möglichen Reste müssen entsorgt, am besten bei einer Sondermüllsammlung abgegeben werden. Denn Pflanzenschutzmittel sind wie Lacke, Farben und andere gefährliche Stoffe zu betrachten.
Fragen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde nach den dortigen Sammelterminen für derartige Gefahrenstoffe!

Soweit diese aktuelle fachliche Meldung.
Nun wünsche ich Ihnen einen guten Start in die hoffentlich „chemiefreie“ Gartensaison 2020!
Bis bald und viele Grüße aus Bad Waldsee

Ihre Pflanzenärztin Dr. Tina Balke